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Externer Datenschutzbeauftragter

Die externen Datenschutzbeauftragte von JURISEC sind Ansprechpartner der Geschäftsführung, der Mitarbeiter und der Datenschutzbehörden in allen Fragen des Datenschutzes. Sie bearbeiten datenschutzrechtliche Anfragen und Anliegen der Mitarbeiter und anderer Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Der externe Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten in Ihrem Unternehmen, v.a. durch
  • Schulung des Personals hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes
  • Verpflichtung der Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes
  • Führen der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensübersichten
  • Durchführung der Vorabkontrollen
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
  • Überwachung der technisch-organisatorischen Maßnahmen
  • Erarbeitung von Zusatzfestlegungen für spezielle organisatorische und technische Verfahren

JURISEC stellt Ihnen auf Wunsch einen externen Datenschutzbeauftragten, der für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Belange in Ihrem Unternehmen sorgt. Damit bietet sich Ihnen eine kostengünstige Alternative, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen, ohne dass Schulungsaufwand entsteht und Ressourcen im Unternehmen gebunden werden.


Die Vorteile eines externen DSB liegen auf der Hand:

  • Effektive und zuverlässige Umsetzung der Aufgaben eines DSBs
  • Transparente Kostenplanung / kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag
  • Befristeter Vertrag mit einem externen DSB statt eines besonderen Kündigungsschutzes bei einem internen DSB
  • Kostensenkung durch Outsourcing - eigene Mitarbeiter können sich Ihren Hauptaufgaben widmen
  • Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Vermeidung von Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgeld durch Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetzes)
  • Wettbewerbsvorteil durch Image- und Vertrauensgewinn bei Kunden
  • Vermeidung innerbetrieblicher Interessenskonflikte
  • Unvoreingenommenheit des externen DSBs der Sache und dem Betrieb gegenüber
  • Kompetenter Partner durch fundierte fachliche Kenntnisse und konsequente Weiterbildung
  • Zuverlässige Erfüllung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften
  • Keine "Betriebsblindheit"
  • "Synergieeffekte" durch Praxiserfahrungen aus anderen Betrieben