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Die Vorgehensweise des Datenschutzbeauftragten1. Fragebogen Wir senden Ihnen einen Fragebogen, in dem Sie einige Angaben über Ihr Unternehmen machen. Mit diesen Angaben können wir erforderliche Arbeitsmethoden und den Arbeitsaufwand einschätzen. Auf dieser Basis können wir Ihnen ein Angebot machen. Ihr Vorteil: kalkulierbare und transparente Kosten. 2. Analyse Wir führen eine Analyse der Datenschutzsituation in Ihrem Unternehmen durch. Hierbei wird deutlich, was schon für den Datenschutz getan wurde und was in Zukunft noch verbessert werden muss. Risikobereiche und Sicherheitslücken werden herausgestellt. 3. Bestellung Ihr Unternehmen bestellt uns formell als (externen) betrieblichen Datenschutzbeauftragten und kommt damit der gesetzlichen Verpflichtung gemäß §4f BDSG nach. Wir übernehmen alle Rechte und Pflichten, die gesetzlich für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben sind. 4. Konzept In Zusammenarbeit mit Ihrem EDV-Administrator und den relevanten Abteilungen wird ein technisches und organisatorisches Konzept erarbeitet, dass der aktuellen Rechtslage im Datenschutz entspricht und mögliche Risiken für Ihr Unternehmen minimiert. Richtig organisiert passen sich Datenschutzrichtlinien leicht in vorhandene Arbeitsabläufe ein. In Risikobereichen werden entsprechende Arbeitsanweisungen erstellt und die Mitarbeiter speziell geschult. Es wird ein ausführliches Verfahrensregister gemäß §4g BDSG über alle relevanten „automatisierten Verfahren“ erstellt. 5. Kontrolle In unregelmäßigen Abständen (i.d.R. ein- bis zweimal jährlich) überprüfen wir die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien (u.a. auch in Stichproben an einzelnen Arbeitsplätzen) und aktualisieren Ihr Datenschutzkonzept gemäß betriebsbedingter Änderungen und neuer gesetzlicher Regelungen. Bei aktuellen Themen (z.B. Anschaffung neuer Hard-/Software, Outsourcing, Verträgen mit Fremdfirmen, Kontrollen der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz) sind wir stets ansprechbar. |


